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Dienst-Smartphones und die Steuer


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Dienst-Smartphones und die Steuer

Wenn Arbeitnehmer das Diensthandy auch privat nutzen dürfen, muss für diesen Vorteil keine Lohnsteuer gezahlt werden: Keine Steuer für private Nutzung des Diensthandys. Puh, da haben aber mal viele Glück gehabt.

Das gilt auch, wenn das Handy vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber verkauft wurde, ganz gleich für welchen Preis, urteilte ein Gericht.

Ja das waren noch Zeiten als man das Telefon oder das Internet am Arbeitsplatz als Geldwertenvorteil versteuern musste.

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