Navigation

Related Articles

Back to Latest Articles

Dienst-Smartphones und die Steuer


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Dienst-Smartphones und die Steuer

Wenn Arbeitnehmer das Diensthandy auch privat nutzen dürfen, muss für diesen Vorteil keine Lohnsteuer gezahlt werden: Keine Steuer für private Nutzung des Diensthandys. Puh, da haben aber mal viele Glück gehabt.

Das gilt auch, wenn das Handy vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber verkauft wurde, ganz gleich für welchen Preis, urteilte ein Gericht.

Ja das waren noch Zeiten als man das Telefon oder das Internet am Arbeitsplatz als Geldwertenvorteil versteuern musste.

Related Articles

Woher kommt das Leben?
Weltgeschehen

Woher kommt das Leben?

Erst kam der Urknall, dann entstand zufällig Leben – oder es war alles vollkommen anders: Woher kommen das Leben, das Universum und der ganze Rest? Ein sehr langer Artikel...

Posted on by Frank Stohl
Hotspot-Name von Smartphone lässt Flugzeug umdrehen
Technikwelt

Hotspot-Name von Smartphone lässt Flugzeug umdrehen

Kurz vor dem Abheben entdeckt ein Fluggast über sein Handy ein Drahtlosnetzwerk mit dem fehlerhaften Namen „Al Quida Free Terror Nettwork“: „Al Quida Free Terror...

Posted on by Frank Stohl