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Sony vs. DNS-Resolver


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Sony vs. DNS-Resolver

Die Filmindustrie will sich an VPN-Diensten auslassen, die Musikindustrie geht gegen DNS-resolver vor: Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen DNS-Resolver.

Also wenn einer Drogen über das Internet verkauft, dann könnte man den Verkäufer verhaften, den Postboten der das Paket liefert auch? Aber den Hersteller des Adress-Aufklebers verklagen als „Störer“, das ist gewagt.

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