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E-Scooter und die Promillegrenze


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
E-Scooter und die Promillegrenze

Nach einer Umfrage von Forsa kam raus: Ein Viertel der Nutzer kennt Promillegrenze nicht. Nun, ich denke mal, ziemlich viele kennen die Regel nicht.

Egal wie man am Straßenverkehr teilnimmt, ob als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer oder eben E-Scooter – man darf den Verkehr nicht stören und nicht betrunken sein.

Wer besoffen gegen ein anderes Auto läuft, verliert erstmal seinen Autoführerschein, obwohl er gelaufen ist. Teilnahme ist der Grund.

Wobei es für jede Art der Teilnahme andere Promille-Grenzen gibt. In Sachen E-Scooter fällt dieser in „mit Motorisierung“ und ist dasher wie beim Kraftfahrzeug aka Auto:

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Dies heiße in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liege vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fahre.

Ein E-Scooter ist also nicht die Alternative zu einem Taxi, wenn man Alkohol konsumiert hat.

Es gibt auch einen Überblick der Strafen bei bussgeld-info.de: E-Scooter im Straßenverkehr – Was ist erlaubt, was nicht?

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