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Tesla und die DSGVO

Also bei Tesla sollte man nicht nur anfangen Wasser-Rechnungen ernst zu nehmen, nein, die DSGVO gehört auch dazu: Studie zum Datenschutz – Elektroautos von Tesla dürften nicht zugelassen werden.

Die Art und Weise, in der Tesla personenbezogene Informationen etwa mit seinem Modell 3 verarbeitet, verstößt „in vieler Hinsicht gegen die europäischen Vorgaben“ des Daten- und des Verbraucherschutzes.

Wenn es dem Kunden nicht explizit mitgeteilt wurde, was da so passiert, wird es eng.

Sicherheitsforscher hätten gezeigt, dass sie über eine USB-Schnittstelle sämtliche Kameras im laufenden Betrieb auswerten, Kfz-Kennzeichen erfassen und sogar Gesichtserkennung durchführen konnten. Die Innenraumkamera sei nach Konzernangaben in Europa zwar nicht aktiv geschaltet. Überprüfen könne dies der Halter oder Fahrer aber nicht.

Ja, das ist ein wenig zu viel der Daten.

Ob allerdings bei KfZ-Zulassungen schon die DSGVO beachtet wird, ist eine gute Frage. Es wird halt für Tesla und wenn es blöd läuft, für den Betreiber des Fahrzeuges etwas teurer.

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