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Nicht genommener Urlaub verfällt nicht bei Tod des Arbeitnehmers


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Nicht genommener Urlaub verfällt nicht bei...

Der Europäische Gerichtshof hat ein wichtiges Urteil für Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebene gefällt: Urlaub ist seit heute vererbbar. Na das ist doch mal eine gute Nachricht – und das noch von der EU, man glaubt es ja kaum.

Nun bleibt die Frage, bis wann das Finanzamt die Arme aufhält zwecks der Erbschaftssteuer des nicht genommenen Urlaubs. Wird in Zukunft Urlaub gepfändet werden können?

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