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KI-basierte Musik und das Urheberrecht


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
KI-basierte Musik und das Urheberrecht

Durch KI-Algorithmen lässt sich neue Musik auf Basis bereits bekannter Songs erzeugen: RIAA findet KI-basierte Erstellung von Musik ziemlich uncool. Wieso? Nur weil es. un kein Mensch mehr macht?

Die RIAA hält die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch derartige Dienste für unzulässig und sieht die Rechte ihrer Mitglieder verletzt. Als Beispiele führt die Organisation Songmastr, Acapella-Extractor und Remove-Vocals an. Während die erste Plattform tatsächlich neue Songs auf Basis einer vom Anwender gewählten Referenz generiert, sind die anderen beiden eher dafür gedacht, den Gesang eines Künstlers vom Rest der Tonspur zu trennen.

Bei der Musik wird oft auf vorhandenes Material zurückgegriffen und Neues geschaffen. Das machen auch Menschen. Allerdings nur wenn man direkt Teile vorhandener Musik übernimmt (Sample, Remix), muss man an den Urheber zahlen. Wenn man ähnliche Musik, in dem Stil vorhandener Musik erzeugt, dann nicht. Darüber wird auch oft vor Gericht gestritten, wenn zu ähnlich.

Die KI muss nicht Teile kopieren, sie kann komplex neue Stücke im Klangstil vorhandener erstellen bzw. vorhandenes sehr verfremden.

Mir scheint, die Musikindustrie hätte nun auch dafür gerne Geld.

Aber was für neue Musik könnte dann noch entstehen, ohne an andere Urheber zu bezahlen?

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