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eMail-Verschlüsselung und die Ermittlungsbehörden


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
eMail-Verschlüsselung und die...

Neulich ging es ja darum, dass eMail-Anbieter auch verschlüsselte eMails den Ermittlungsbehörden bereitstellen müssen: Gericht zwingt E-Mail-Anbieter, Daten unverschlüsselt herauszugeben. Das ist natürlich Blödsinn: Falsche Berichterstattung zu E-Mail-Diensten wie Posteo .

Also wenn eine eMail am gerät verschlüsselt wird, dann hat der Betreiber des eMail-Dienstes gar keine Möglichkeit den Originaltext zu lesen. Deshalb sollten eMails nicht nur TLS verschlüsselt sein bei der Übertragung, nein, gleich passend für den Empfänger.

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