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Keine Fotos von Bilder, wenn untersagt


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Keine Fotos von Bilder, wenn untersagt

Der BGH hat heute geurteilt, dass eine Veröffentlichung von Fotos von Gemälden aus einem Museum, das ein Foto-Verbot erteilt, nicht zulässig ist: Keine Fotos von Bildern.

Das gilt auch, wenn die Gemälde nicht mehr vom Urheberrecht geschützt sind.

Die Menschheit hat in ihrer Entwicklung 600 Jahre verbummelt wegen großer imaginärer Freund und so, und nun vergeuden wir wieder Zeit wegen Gier. der nächste Filter kommt und wenn wir nicht vorbereitet sind, war es das für die Menschheit.

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Um auf das Urheberrecht zurück zu kommen: wir wollen also nun, dass einzelne Menschen bestimmen können, was fotografiert und veröffentlicht wird. Das kann nur böse ausgehen. Wenn ein Mensch durch geistige Schöpfung etwas erschafft, dann sollte er davon etwas leben können. Allerdings nicht sein ganzes Leben von einer Idee. Denn dieser Schutz verhindert weitere Ideen, die auf der Grundidee basieren.

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