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Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Elektroautos müssen an Ladestation auch...

Fahrer von Elektroautos dürfen laut einem Urteil nur auf dem Parkplatz einer Ladestation parken, wenn sie ihren Wagen dort auch tatsächlich aufladen: Elektroautos müssen an Ladestation auch aufladen. Kurz gesagt: die Lösung mit den Steckdosen skaliert nicht.

Ein Parkplatz, eine Steckdose – das ist schon viel zu viel Steckdose, aber wohl eine gute Lösung. An dieser parken also nur noch Elektroautos die aufgeladen werden. Wenn voll, muss dann umgeparkt werden?

Der Kläger hatte ein gemietetes Elektrofahrzeug auf einem Straßenabschnitt abgestellt, der zur Privatstraße umgewidmet und mit einem Halteverbotsschild mit dem Zusatz „widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ versehen worden war. Auf einem zweiten Schild stand „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“.

Scheint so, zumindest in diesem Fall. Also Nachts mal aufstehen, rausgehen und umstecken. Am besten an der Säule eine Telefonliste, dann kann man den nächsten aus dem Schlaf klingeln.

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