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Namensfremde Domains registrieren ist gewagt


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Namensfremde Domains registrieren ist gewagt

Mit Urteil vom 24.03.2016 (Az. I ZR 185/14) hat sich der Bundesgerichtshof wieder einmal mit einer domainrechtlichen Frage befasst: Wer einen fremden Namen registriert, begeht Rechtsverletzung. Oh ha, da werden es Domain-Grabber bald schwer haben.

Der BGH kommt daher zum Ergebnis, dass der Klägerin ein Namensrecht nach § 12 BGB zusteht.

Gut zu wissen.

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