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WLAN-Störerhaftung nur halb verbessert


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
WLAN-Störerhaftung nur halb verbessert

Das politische Tauziehen um eine Reform der WLAN-Störerhaftung ist vorbei, doch der Kompromiss von Union und SPD ist faul: Große Koalition kann sich nicht zu echter Rechtssicherheit für offene Netze durchringen. Ach, wie kommt es?

Es gibt einen neuen Absatz im Telemediengesetz:

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.

Das schützt vor Schadenersatzforderungen, aber leider nicht vor Unterlassungsansprüchen. Also weiter Freifunk.

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