S21-Wasserwerferprozess wegen „geringe Schuld“ eingestellt
Oh, wir haben unser deutsches „Ferguson„: Wasserwerferprozess vorläufig eingestellt. Oha, aber warum denn? Das Landgericht Stuttgart hatte die Einstellung des...
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Oh, wir haben unser deutsches „Ferguson„: Wasserwerferprozess vorläufig eingestellt. Oha, aber warum denn? Das Landgericht Stuttgart hatte die Einstellung des...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Oh, wir haben unser deutsches „Ferguson„: Wasserwerferprozess vorläufig eingestellt. Oha, aber warum denn?
Das Landgericht Stuttgart hatte die Einstellung des Verfahrens selbst vorgeschlagen. In dem seit Juni laufenden Verfahren sei nur eine geringe Schuld der beiden angeklagten Polizeiführer zu erkennen gewesen.
Körperverletzung von mehreren Menschen und mit einem schlimmen Ausgang ist also nur „geringfügig“ bei Beamten. Wieso? Weil der Kollateralschaden sonst auch stets höher ist?
Die beiden Polizeiführer müssen je 3.000 Euro an eine Kinderkrebsstiftung zahlen. Ihnen war fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen worden, weil sie nicht eingeschritten seien, als bei dem Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten im Herbst 2010 mehrere Menschen von harten Strahlen aus zwei Wasserwerfern zum Teil schwer verletzt wurden.
Ja wie jetzt? Bestraft oder eingestellt? Beginnen neuerdings Verfahren zu Gesetzesverstössen mit „Die Strafe ist unbekannt, aber sie können sich freikaufen“ ähm. natürlich „das Verfahren wird eingestellt“.
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