DSGVO-Bußgeld und Strafe
Die Hamburger Datenschutzbehörde hat eine deutsche Firma mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro belegt: Warum dieses Unternehmen 5.000 Euro zahlen soll. Na also stolz sind wir...
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Die Hamburger Datenschutzbehörde hat eine deutsche Firma mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro belegt: Warum dieses Unternehmen 5.000 Euro zahlen soll. Na also stolz sind wir darauf erst mal nicht.
Die Firma hatte sich im Mai 2018 an den Hessischen Beauftragten für den Datenschutz gewandt und sich erkundigt, wie sie mit dem Dienstleister verfahren solle, der trotz mehrfacher Aufforderung keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung übersandt habe. Die hessische Behörde erklärte daraufhin, dass die Pflicht zum Abschluss einer solchen Vereinbarung nicht nur bei dem Dienstleister liege. Die Firma solle daher selbst eine solche Vereinbarung verfassen. Als Grundlage könne das Unternehmen eine Vorlage der Behörde nutzen. Das, so Heise, lehnte das Unternehmen jedoch ab.
Ja und dann kam man auf die Idee, da mal nachzuschauen.
Außerdem erklärte der Anwalt gegenüber der Behörde, das Unternehmen habe die Frage sowieso nur vorsorglich gestellt.
Der war gut.
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