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Von der Geldrückgabe ausgeschlossen


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Von der Geldrückgabe ausgeschlossen

Einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm zufolge ist das Geld für eine gekaufte Ehefrau in Deutschland auch nach der Trennung nicht einklagbar: Kein Geld zurück bei gekaufter Braut. Da fehlt dann nur noch der dezente Hinweis, sein Wechsel gleich bei der Trauung zu zählen

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