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Auskunftspflicht für Vereine?


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Auskunftspflicht für Vereine?

Also das mit den Vereinen ist so eine Sache: Keine Auskunft unter diesem Verein. Die Künstlergruppe Peng wollte Auskunft über sich über die Hausdurchsuchung wegen der „Tear this down“-Aktion.

Die Mitglieder des Peng-Kollektivs wollten nun wissen, was das Bundesamt für Verfassungsschutz über sie und Peng gespeichert hat. Personen haben das Recht, von Behörden auf Anfrage Angaben über zu ihnen gespeicherte Daten zu bekommen. Doch der Verfassungsschutz will diese Daten für den Verein hinter Peng nicht herausgeben.

Vereine mögen zwar aus Menschen bestehen, sind aber keine. Das muss man schon genau nehmen.

Eigentlich kann Peng froh sein, wegen dieser Anfrage nicht noch eine Hausdurchsuchung bekommen zu haben.

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