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CUM-EX nicht legal

Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheidet denknotwendig aus: Finanzgericht Köln veröffentlicht Urteil zu „cum/ex-Verfahren“. Das dachte ich mir schon länger, dass einbehaltene Steuern nicht erstattungswürdig sind. Aber okay, einmal nicht bezahlen und dafür den Betrag zurück zu bekommen, war lange in Mode.

Das witzige an dem Urteil, der Kläger wollte klarstellen, dass es legal sein soll. Das ging nun nach hinten los. Übermäßige Gier schafft dann doch nicht immer Recht, aber leider oft genug.

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