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Dienstanweisung mit Urheberrecht


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Dienstanweisung mit Urheberrecht

Eine Dienstanweisung des BAMF zu Dublin-Verfahren soll urheberrechtlich geschützt sein: BAMF untersagt, eine Dienstanweisung zu veröffentlichen – wir tun es trotzdem. Ja geht es noch.

Wie kann ein Dokument, dass im Auftrag der Gesellschaft von Beamte von der Gesellschaft für die Gesellschaft erschaffen wird, ein Urheberrecht haben das der Presse es verbietet es der Gesellschaft zu veröffentlichen. Also da läuft doch etwas schief.

Das Grundgesetz dient dazu, den Bürger vor dem Staat zu schützen. Das wird immer mehr deutlich.

Wenn das mit dem Urheberrecht so weiter geht, bringt es unsere Gesellschaft noch ins Grab. Erst verlor die Menschheit 600 Jahre Fortschritt durch Religion und nun nochmals 100 Jahre wegen Urheberrecht? Blöde Sache.

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