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Livestreamer und die Rundfunklizenz


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Livestreamer und die Rundfunklizenz

Brauchen Livestreamer eine Rundfunklizenz? Gronkh bekommt eine Rundfunklizenz. Oh weh, die deutsche Bürokratie.

Aber was macht einen Nutzer eines Streamingdienstes zum Sender?

  • Als Rundfunkangebot gilt jeder lineare Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet, durch die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflusst werden kann und entlang eines Sendeplans verbreitet wird.
  • Das Angebot richtet sich an mehr als potenziell 500 gleichzeitige Nutzer
  • Das Angebot ist journalistisch/redaktionell gestaltet
  • Das Angebot dient nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken
  • Da hat Gronkh also wohl die Hürde von 500 gleichzeitige Nutzer genommen. Was aber bei 8 Milliarden Menschen als potentielle Nutzer nicht sehr viel ist.

    Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) gehört einer deutlichen Renovierung unterzogen.

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