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Terror-Dackel

Manchmal haben es Juristen nicht leicht, diesmal geht es um Terror-Dackel: Beißende Rauhaardackel sind keine terroristische Dackel-Vereinigung. Eben, eher eine Familie. Aber hier der Vofall:

In dem entschiedenen Fall forderte der Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil er von drei Rauhaardackeln der Beklagten gebissen wurde. Die Beklagte hatte eingewendet, dass eine Tierhalterhaftung ausscheide, weil der Kläger einen der Dackel zuvor getreten habe. Dadurch hätten sich die anderen Tiere, die Tochter und Enkelin der getretenen Tiermutter seien, im Wege der „Nothilfe” veranlasst gesehen, ihrer Dackelverwandten zu helfen.

Nun, nicht leicht. War es Verteidigung oder Vorsatz? Müssen verwandte Dackel vor Gericht aussagen?

Der Fall ist allerdings schon von 2005.

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