Vorsätzliche Aktenvernichtungen beim Bundesverfassungsschutz
Die Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Auffliegen des NSU-Trios im November 2011 geschahen vorsätzlich und nicht wie bisher kolportiert aus Versehen:...
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Die Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Auffliegen des NSU-Trios im November 2011 geschahen vorsätzlich und nicht wie bisher kolportiert aus Versehen: Vorsätzliche Aktenvernichtungen beim Bundesverfassungsschutz. Ah, dann war die Verwechslung von links und rechts doch nur eine Ausrede? Also doch nicht blöd, sondern gerissen?
Die Bundesanwaltschaft kennt den Sachverhalt seit mindestens zwei Jahren und unternahm nichts.
Ja wozu auch, Akten sind ja weg und das erzeugt nur Probleme.
Am 10. November 2011 sei klar gewesen, dass sich die Öffentlichkeit für die Quellen des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Szene in Thüringen interessieren werde. Und dass die Frage auftauchen werde, warum der Verfassungsschutz trotz seiner etwa zehn Quellen nicht über den Rechtsterrorismus des NSU informiert gewesen sei. Wenn aber die Anzahl der Quellen nicht bekannt würde, wird der BfV-Mann weiter zitiert, tauche vielleicht auch die Frage nicht auf, warum das BfV nichts wusste. Deshalb habe er entschieden, die Akten vernichten zu lassen. Das müsse er „ehrlicherweise“ sagen.
Na dann.
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