Die GEZ ist Unternehmen, keine Behörde
Das Landgerichts Tübingen hat entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Sender ein Unternehmen ist und sich deshalb an das reguläre Mahnverfahren halten muss: GEZ ist...
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Das Landgerichts Tübingen hat entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Sender ein Unternehmen ist und sich deshalb an das reguläre Mahnverfahren halten muss: GEZ ist Unternehmen, keine Behörde – Verwaltungsvollstreckung unrechtmäßig. Also nicht einfach weil die GEZ der Meinung ist. Da müssen Mahnungen und ein Richter dazu.
Die Sender können sich nicht einfach selbst Vollstreckungsbescheide ausstellen, sie müssen den Weg über Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen.
Das wird denen so gar nicht gefallen.
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