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Deutschkenntnisse für Betreiben eines Lokals überbewertet


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Deutschkenntnisse für Betreiben eines Lokals...

Eine Stadt darf Ausländern nicht wegen fehlender Deutschkenntnisse den Betrieb eines Lokals verbieten: Imbiss-Wirtin muss nicht deutsch sprechen können. Warum auch? Wenn auch so genügend verkauft werden kann und das Finanzamt glücklich ist.

Gewerbetreibenden stehe es frei, zur Führung ihrer Geschäfte einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Im verhandelten Fall seien weder Steuerrückstände noch Verstöße gegen Hygienevorschriften aktenkundig geworden.

Es wurde auch niemand gezwungen dort zu essen.

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