Amazon darf gekaufte digitale Inhalte nicht sperren
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon für unwirksam erklärt: Amazon darf gekaufte Inhalte nicht sperren. Wer also zu viele Waren...
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Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon für unwirksam erklärt: Amazon darf gekaufte Inhalte nicht sperren. Wer also zu viele Waren...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Whatsapp hat seit den Morgenstunden offenbar mit einer größeren Störung zu kämpfen: WhatsApp von großer Störung betroffen. Hier eine Karte des Gebietes: Was soll man dazu sagen?...
Posted by Frank Stohl
Die c’t konnte das innovative System bereits mehrere Tage auf Herz und Nieren testen: HTC Vive im Test – Das Holodeck begeistert. Oh verdammt. Im Unterschied zur...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon für unwirksam erklärt: Amazon darf gekaufte Inhalte nicht sperren. Wer also zu viele Waren zurücksendet, darf von Amazon ausgesperrt werden, jedoch müssen die gekauften digitale Inhalte noch funktionieren.
Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen habe es Amazon erlaubt, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten über ihr Konto zu verwehren.
Was kann man inzwischen nicht mit Klemmbausteinen nachbauen? Ich habe einen Gaming-PC aus „Lego“ gebaut und habe doppelt so lang gebraucht wie für einen echten PC. Der Hersteller...
Bei der Einschätzung des sogenannten »Wearables«-Markts rund um Smartwatches und Fitness-Armbänder teilen sich die Deutschen fast gleichmäßig in Befürworter und Gegner:...