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Toilettengang gehört nicht zur Leistungsgesellschaft


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Toilettengang gehört nicht zur...

Wer während der Arbeitszeit auf die Toilette muss, sollte aufpassen: Kein Unfallschutz auf „stillem Örtchen“. Äh, wie?

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass bei Verletzungen auf der Toilette der Arbeitsstelle die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift.

Aber wer nun täglich mehr als 50% der Arbeitszeit auf der Toilette verbringt, bekommt gezahlte Beiträge nicht zurück. Bei der Beantragung aber garantiert Ärger mit dem Arbeitgeber.

Also es muss ganz klar getrennt werden: Kacke auf der Toilette ist privat, ungünstige verwirrende Arbeitsabläufe am Schreibtisch bleiben beruflich.

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