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Entlassung wegen privater Internetnutzung nicht rechtens


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Entlassung wegen privater Internetnutzung...

Ein Arbeitnehmer wurde entlassen, weil er im Dienst privat im Internet unterwegs war: Entlassung wegen privater Internetnutzung nicht rechtens.

Die Klage wurde daraufhin von den 17 Richtern der Großen Kammer des Gerichts überprüft. Deren Entscheidung ist rechtskräftig und könnte die Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats maßgeblich beeinflussen.

Da braucht man noch etwas mehr Details um die Entscheidung nachvollziehen zu können.

Wobei der Streit ja dann doch etwas Kleingeistig ist. Arbeit hat nichts mit Verdienst zu tun und Leistung nicht mit Anwesenheit.

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