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20 Jahre Leistungsschutzrecht


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
20 Jahre Leistungsschutzrecht

Nach der Folgenabschätzung für die EU-Urheberrechtsreform ist jetzt auch ein Entwurf für die eigentliche Richtlinie ins Netz gewandert: EU-Kommission plant 20-jähriges Leistungsschutzrecht. Stillstand bei maximalem Wachstum, das scheint das neue Credo zu sein.

Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU) hat sich demnach mit seinem Ruf nach einer Art „Google-Steuer“ im Kollegium voll durchgesetzt. Die Verfasser der Folgenabschätzung liebäugelten noch mit einer Schutzdauer von fünf bis zehn Jahren. Das einschlägige Leistungsschutzrecht hierzulande hat der Gesetzgeber auf ein Jahr begrenzt. Es bezieht sich zudem allein auf gewerbliche Betreiber von Suchmaschinen und News-Aggregatoren. Der skizzierte EU-weite Schutzanspruch zielt dagegen voraussichtlich auf alle kommerziellen Nutzer von Presseartikeln ab, also etwa auch auf soziale Netzwerke.

Wer also im Internet etwas findet, muss dafür zahlen. Schon allein die Schlagzeile in einer Suchmaschinen anzuzeigen, soll kosten – 20 Jahre lang. Da sollten wir fast noch über die Lizenz-Kosten bei Geschichtsbücher festlegen.

Julia Reda, die als Piratin im EU-Parlament sitzt, kritisierte das Vorhaben scharf. „Anstatt der nötigen Reformen enthält der Vorschlag lauter Versuche, veraltete Geschäftsmodelle vor dem Fortschritt zu schützen“, fürchtet sie

Fortschritt ist was für die nächste Generation, wir wollen jetzt fett Gewinne machen, da sind Reformen immer blöd. Die Nachkriegsgeneration erwartet, das man für sie arbeitet, nicht Geld kostet.

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