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Webdesigner, der Kunde und das Urheberrecht


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Webdesigner, der Kunde und das Urheberrecht

Das Urteil des AG Oldenburg legt Webdesignern weitgehende Pflichten im Zusammenhang mit der Prüfung von Urheberrechten auf: Webdesigner haftet für Fehler eines Kunden. Tja, da muss er nun prüfen lassen oder bestätigen lassen, dass evtl. Rechte von Dritter abgegolten sind.

Ein Unternehmen beauftragt eine Agentur mit der Erstellung einer Webseite. Das Unternehmen schickt der Agentur noch einen Kartenausschnitt mit der Bitte, diesen auf der Webseite einzupflegen. Die Agentur kommt der Bitte nach und stellt den Kartenausschnitt online. Einige Zeit später wird das Unternehmen abgemahnt im Hinblick auf die Verwendung des Kartenausschnitts. Das Unternehmen wird zur Zahlung von Rechtanwaltskosten und Schadensersatz verurteilt.

Es ist halt die Frage von wer hat es in den Umlauf gebracht.

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