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YouNow – Abmahnungen und neues Sexualstarfrecht


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
YouNow – Abmahnungen und neues...

Der neueste Schrei in den Kinderzimmern ist YouNow: Anwälte warnen vor YouNow – Abmahnungen drohen!. Also quasi einen Stream für alle die gucken wollen spontan vom Smartphone aus.

„Stellen Sie sich vor, jemand streamed mit YouNow von einer Party und zeigt alles, was es zu sehen gibt.“ Gemeint sind zum Beispiel alkoholisierte und aufgrund dessen zu leicht bekleidete Personen. In vielen Fällen wissen die Betroffen nicht einmal, dass sie gerade aufgenommen und ihre Bilder ins Internet übertragen werden. Röttger erzählt von seinen eigenen Erfahrungen. In diversen Streams wurde der Lehrer live im Klassenzimmer gezeigt. Einer der Schüler hat einfach das Smartphone in Richtung Tafel gedreht.

Wobei es nicht nur um das Recht am eigenen Bild geht, sondern Neuerdings auch um Sexualstarfrecht: Verschärfung des Sexualstrafrechts in Kraft getreten.

Danach wird zukünftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt Fotos oder Filme herstellt oder überträgt, welche „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau“ stellen und dadurch „den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“. Diese Vorschrift dürfte zum Beispiel die typischen Partybilder erfassen, auf denen beispielsweise stark betrunkene und hilflose Personen abgebildet sind. Anders als bisher ist nun bereits das Fertigen eines solchen Fotos strafbar.

Also riskiert man mit YouNow mit einem Stream bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

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