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Privatpersonen, Drohnen und der Datenschutzärger


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Privatpersonen, Drohnen und der...

Unbemannte Flugdrohnen werden auch bei Privatpersonen immer beliebter, doch wie sieht eigentlich die rechtliche Seite aus? Drohnen und der drohende Datenschutzärger. Über die rechtliche Seite sollte man sich informieren, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Was gilt dabei grob auf jeden Fall zu beachten?

Sich umschauen, wo man aufsteigen will. Es gibt Anlagen vor denen sollte man sich fernhalten – zum Wohle aller. Also Flughäfen, militärische Anlagen und Atomkraftwerke großräumig umfliegen.

Symbolbild: die Parrot Bebop-Drohne für den privaten Spaß.

Symbolbild: die Parrot Bebop-Drohne für den privaten Spaß.

Das mit den Foto- und Videoaufnahmen wird schon komplexer. Also für den Fall, dass man unterhalb von 2 Meter auf öffentlichen Plätzen Aufnahmen von Personen macht: man darf jeden erstmal filmen der sich in diesem öffentlichen Raum bewegt. Warum auch nicht. Nur nahme Großaufnahmen von Gesichter sind fragwürdig. Dies alles fürs private Archiv ist okay – will man die Aufnahmen veröffentlichen, braucht man von jeder zu erkennenden Person eine Zustimmung.

Eigentlich doch ganz einfach, oder?

Anderseits haben wir in Deutschland Behörden, die sich in Sachen Überwachung nicht an Gesetze halten müssen – gilt das nun auch für Drohnen-Piloten? Ich meine, so unter Überwachern…

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