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Andere Haftung bei unter 20 km/h?


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Andere Haftung bei unter 20 km/h?

Fahrer und Halter von Fahrzeugen mit Geschwindigkeiten unter 20 Kilometer pro Stunde haften bei einem Unfall nicht: Experten fordern Änderung im Haftungsrecht. Ach echt?

Nur bei einer nachgewiesenen Teilschuld an dem Unfall können sie zur Haftung herangezogen werden.

Ah, darum geht es. Also Autofahrer ist man erst mal immer mit schuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Will man da raus, muss die gänzliche Unschuld nachgewiesen werden. Bei Fahrzeugen unter 20 km/h ist das nicht so. Es befreit nicht von einer Schuld, das könnte man bei der Überschrift des Artikels meinen.

Aber schaut man sich einen Unfall nicht immer im Detail an und ermittelt die Schuld?

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