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Unterlassungserklärung ist kein Anerkenntnis


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Unterlassungserklärung ist kein Anerkenntnis

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beinhaltet nicht das Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten: Unterlassungserklärung beinhaltet kein Anerkenntnis. Was soll das überhaupt sein? Muss ein Bankräuber auch nach einem Banküberfall unterschreiben, dass er das nie wieder bei dieser Bank macht, denn sonst muss er Millionen Euro an Strafe zahlen – und evtl. wieder eine Bank ausrauben. Entweder man wird für etwas bestraft oder nicht. Aber weniger Strafe und dafür Lebenslang etwas nicht tun dürfen, das ist doch Banane. Aus diesem Grund werde ich nie eine solche unterschreiben. In Deutschland gibt es den Rechtsweg und gut ist, da braucht man keine Nebenherlaufende Scheinrechtswelt aus der Gedankenwelt von Rechtsanwälte.

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