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Cloud-Privatkopie-Abgabe


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Cloud-Privatkopie-Abgabe

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) will auch von Cloud-Dienstleistern eine Urheberrechtsabgabe für Privatkopien: Überraschendes Urteil bei Cloud-Privatkopie-Abgabe.

Das Handelsgericht Wien hatte im strittigen Verfahren darüber zu entscheiden, ob die beklagte Strato AG zur Auskunftserteilung über die private Nutzung ihrer Cloud-Dienstleistungen in Österreich gegenüber der Austro Mechana GesmbH verpflichtet werden kann. 

Über Firmen in anderen Ländern urteilt man eindeutig härter. Woher kommt die Idee?

Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass in Österreich etwa 13,5 Prozent der in der Cloud gespeicherten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und davon bis zu 6,4 Prozent aus rechtswidrigen Quellen stammen.

Ah ja, also wie früher bei den Musikkassetten. Da einige bestimmt illegal Zeug auf den Datenträger kopierten, mussten alle eine Abgabe zahlen.

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