Kebekus stört nicht den öffentlichen Frieden
Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht den Kirchen-Rap von Carolin Kebekus als Satire an, die hinzunehmen sei: Keine Ermittlungen im Fall Kebekus. Oh, da hatte jemand aber mal Glück...
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Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht den Kirchen-Rap von Carolin Kebekus als Satire an, die hinzunehmen sei: Keine Ermittlungen im Fall Kebekus. Oh, da hatte jemand aber mal Glück...
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Posted by Frank Stohl
Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht den Kirchen-Rap von Carolin Kebekus als Satire an, die hinzunehmen sei: Keine Ermittlungen im Fall Kebekus. Oh, da hatte jemand aber mal Glück gehabt, denn fragen wir mal die allwissende Müllhalde über Blasphemie:
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen dann nach § 166 StGB (dem „Gotteslästerungsparagraphen“) strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören
Da es ja nicht den öffentlichen Frieden stört, hier gleich nochmal den ganzen Clip:
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