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Kebekus stört nicht den öffentlichen Frieden


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Kebekus stört nicht den öffentlichen Frieden

Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht den Kirchen-Rap von Carolin Kebekus als Satire an, die hinzunehmen sei: Keine Ermittlungen im Fall Kebekus. Oh, da hatte jemand aber mal Glück gehabt, denn fragen wir mal die allwissende Müllhalde über Blasphemie:

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen dann nach § 166 StGB (dem „Gotteslästerungsparagraphen“) strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören

Da es ja nicht den öffentlichen Frieden stört, hier gleich nochmal den ganzen Clip:

Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube.com anzuzeigen

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