Erlöse aus Leistungsschutzrecht kommt nicht bei Urheber an
Von dem Geld, das die Presseverlage durch ihr neues Leistungsschutzrecht einnehmen, müssen sie den Urhebern praktisch nichts abgebe: Was steht den Urhebern vom...
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Von dem Geld, das die Presseverlage durch ihr neues Leistungsschutzrecht einnehmen, müssen sie den Urhebern praktisch nichts abgebe: Was steht den Urhebern vom...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Von dem Geld, das die Presseverlage durch ihr neues Leistungsschutzrecht einnehmen, müssen sie den Urhebern praktisch nichts abgebe: Was steht den Urhebern vom Leistungsschutzrecht zu? Ungefähr nichts. Ach ne, wie kommt es?
Frage: hat schon ein Künstler Nachzahlungen bekommen, weil ein Internetpirat seine Musik dupliziert hat ohne zu zahlen, aber dennoch verurteilt wurde? Ne, wohl auch kaum. Geld aus Anzeigen von Urheberrechtsverletzungen kommen nicht dem Urheber zugute, sondern dem der die Nutzungsrechte hat.
Die Urheber werden gerne als veramte Deppen ohne Einkommen vorgeschoben, wenn es um mehr Geld geht. Sollte aber dann mal das Geld fließen, stehen die Künstler schon längst wieder in der Vitrine, wenn die Banker das Geld unter sich aufteilen.
Genau deshalb brauchen wir kein Leistungsschutzrecht oder stärkeres Urheberrecht. Wer da mehr Geld will sind nur die Banken.
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