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Urheberrechtliche Schutzfrist von „Mein Kampf“ läuft aus


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Urheberrechtliche Schutzfrist von...

Auch wenn der Volksmund denkt, das Werk sei mit der Todesstrafe verboten: Regierung prüft Fragen zu Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist von „Mein Kampf“. Nein, das war viel einfacher „Mein Kampf“ vom Markt verschwinden zu lassen:

Wie die Abgeordneten ausführen, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg der Freistaat Bayern Inhaber der Urheber- und Verlagsrechte an Hitlers Buch. Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt nutze Bayern diese Rechte seither dazu, Nachdrucke des Buches und damit die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts im In- und Ausland zu unterbinden. Das ausschließliche Nutzungsrecht des Urhebers ende indes in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Im Fall von „Mein Kampf“ laufe die urheberrechtliche Schutzfrist mithin am 31. Dezember 2015 aus.

Tja, und nun ist die Zeit um – man soll es kaum glauben. Die USA rettete Micky Maus mit einer Verlängerung der Schutzfrist: Copyright Term Extension Act. Ganze 20 Jahre brachte dies erst mal an Zeit.

Man kann also bis Ende 2015 das Buch nicht publizieren und verkaufen – künstlerisch verwerten auf jeden Fall, so wie Serdar Somuncu es machte: Serdar Somuncu liest aus dem Tagebuch eines Massenmörders – Mein Kampf.

Komisch das nur ein Türke diese Lücke nutzte – aber Nazis haben es ja nicht so mit Kunst…

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