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Vom einbinden von Videos in Webseiten


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Vom einbinden von Videos in Webseiten

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa für ein via Youtube eingebettetes ZDF-Video als Verbreiter haftet: Blogger haftet für eingebettetes Youtube-Video. Genau geht es darum, dass ein Beitrag des Senders gerichtlich untersagt wurde, aber sich eben noch weiter verbreitete. So nahm zwar das ZDF die Sendung aus der Mediathek, aber auf Videoplattformen lagen noch Schnips bzw. der ganze Beitrag rum. Eines dieser Videos zeigte der Blogger dann eingebettet in seiner Webseite.

Das Gericht wirft Kompa dabei vor, beim Setzen des Links seiner Prüfpflicht nicht nachgekommen zu sein. Kompa sei bekannt gewesen, dass der Arzt gegen das ZDF gerichtlich vorgeht. Daher hätte er nicht darauf vertrauen dürfen, dass der Inhalt des Fernsehbeitrags zutreffend war. Zudem habe Kompa gewusst, dass der Arzt schon wiederholt gegen Berichterstattung wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorgegangen war.

Ah ja. Ich denke also mal darüber nach, wie viele Videos ich in diesem Blog verlinkt habe, und bei wie vielen ich nun regelmäßig den Sachverhalt zu prüfen habe – das könnte jedoch in Arbeit ausarten.

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