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Weihnachtsgeldklausel wird besser


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Weihnachtsgeldklausel wird besser

Nach Auffassung des Gerichts darf die Zahlung des 13. Gehalts nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis des Angestellten ungekündigt ist: Weihnachtsgeldklausel kippt. Also wenn man dann im Februar kündigt, muss man das vergangene Weihnachtsgeld nicht mehr zurückzahlen und bekommt anteilig vom nächsten Weihnachtsgeld vorab zwei Monate ausbezahlt?

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