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Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 nichtig


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 nichtig

Gestern war noch zu hören: „Nur noch ein Wunder verhindert S21“. Also Bahn und SPD wollen nicht – kann man auch verstehen, denn die ganzen Verträge und Pläne könnte man wegwerfen und neu anfangen. Aber sagen wir so, Wunder kommen manchmal schneller als man denkt: Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 sind unwirksam. Ah, immer die kleinen Details.

Seit einer Grundgesetzänderung 1969 ist es verboten, dass der Bund Landesaufgaben und die Länder Bundesaufgaben bezahlen. Die Verträge zur Finanzierung für Stuttgart 21 sind deshalb null und nichtig

Grundsätzlich blöd ist es schon, wenn man sich an den eigenen erfundenen Quatsch halten muss.

Die Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 vom 22. April 2009 sind nach allen Regeln der Kunst nichtig und daher unwirksam, das Schwein ist also tot.

Da fragt man sich als erstes: wie will die Bahn dieses Thema noch abwatschen und einfach weiter machen? Gleich darauf kommt die Frage: wenn ich mich nicht an regeln halte, wird dies meist mit Strafen belegt. Aber hier geht es um Milliarden, da ist es wohl egal.

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