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Radfahrer und Fahrbahnen

Radfahrer und Fahrbahnen


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Radfahrer und Fahrbahnen

Auch wenn es viele Radfahrerinnen und Radfahrer nicht glauben, ist es doch so, dass sie innerhalb der geschlossenen Ortschaft grundsätzlich auf der Fahrbahn sicherer fahren als auf einem Radweg mit Hochbord: Radfahrer sind sicherer auf der Fahrbahn. So hat die Stadt Herford nun fast alle Schilder der Radwege entfernt.

Nun, Innerorts ist es durchaus so eine Sache, wenn es sich bewährt. Ansonsten finde ich diese Anmerkung interessant:

Radfahrer, die von ihrem Recht Gebrauch machen, auf der Fahrbahn zu fahren, dürfen nicht durch Hupen dazu gedrängt werden, den Radweg zu benutzen. Dies ist nicht nur unhöflich sondern nach §16 StVO auch verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Das gilt nur, wenn vom Radweg das Radwegschild entfernt wurde. Fährt aber ein Radfahrer auf der Straße der Autos und der Weg ist als Radweg ausgeschildert, muss der Radfahrer den Radweg nehmen: Radverkehrsanlage. Dieser Radweg wurde ja extra gebaut um die Radfahrer aus der Gefahrenzone Straße zu nehmen. Wenn nun ein Profi-Radfahrer dennoch auf der Straße fährt, hupe ich selbstverständlich, denn der Radfahrer gibt sich in den Gefahrenbereich der Straße, aus der er extra raus genommen wurde.

I. Allgemeine Verkehrsregeln §16 Warnzeichen
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Na und 2. trifft wohl eindeutig zu. Also, wenn Radfahrer auf der Straße fahren, obwohl ein ausgeschilderter (wichtig!) Radweg vorhanden ist: einmal hupen beim Vorbeifahren.

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