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Rente mit 100?

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zum Thema Renteneintrittsalters: Mit 67 ist noch nicht Schluss. Sach ich doch, das Renteneintrittsalters steigt schneller als ich alt werde. Da muss ich also nicht über eine Versorgungslücke nachdenken, sondern eher um eine Ersatzrente von 65-95. Denn erst dann bekomme ich die staatliche Rente. Ich hatte da doch mal ein Schreiben aus der Zukunft:

Sehr geehrter Herr Stohl,

wir freuen uns, dass sie das siebzigste Lebensjahr erreicht haben und bei 55 Beitragsjahren nun Anspruch auf die gesetzliche Rente haben. In diesen Berufsjahren waren wir stets auf Ihrer Lohnabrechnung präsent und haben unser Möglichstes getan und somit Ihre Zukunft in den Jahren nach dem Berufsleben dadurch nachhaltig finanziell gesichert. Wir freuen uns also nun Ihnen Ihre monatliche Rentenvergütung von

-384,25 Euro zzgl. Steuer und staatlicher Versicherungen

mitzuteilen. Falls dieser Betrag negativ ist, so müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Verwaltungskosten in den letzten Beitragsjahren höher als Ihr eingezahlter Beitrag war. Wir bitten Sie dann, diesen Beitrag monatlich zu begleichen.

Nach Hartz XXVII steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, in den nächsten 10 Berufsjahren durch einen doppelten Rentenbeitrag den Differenzbeitrag zu begleichen und eine neue Rentenvergütung nachhaltig bis zum 85. Lebensjahr, abzüglich privater Rentenbezüge (Riesterrente etc.), zu ermöglichen. Beachten Sie jedoch, dass im Falle eintretender Arbeitslosigkeit der noch ausstehende Betrag sofort in einer Summe innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu begleichen ist. Anspruch auf Arbeitslosengeld IV haben sie dann jedoch nicht, da sie bereits ihr 65. Lebensjahr deutlich überschritten haben.

Bei erreichen des 80. Lebensjahres wird Ihre Rente dann, nach aktuellem Stand, für die berechneten fünf Rentenjahre monatlich abzgl. Steuer und staatlicher Versicherungen ausbezahlt, sofern Sie in dieser Zeit vollbeschäftigt waren. Falls ihr Ableben dann dennoch zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, so bitten wir sie, dies rechtzeitig dem Sozialamt mitzuteilen. Nur dann kann zügig der Sozialhilfesatz durch Einbeziehung evtl. vorhandenen privaten Besitz gegen eine geringe Gebühr berechnet werden. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in die staatliche Rente und wünschen Ihnen viel Erfolg in den weiteren Berufsjahren.

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift.

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