Internet ist Lebensgrundlage
Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) ist der Zugang zum Internet auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung: Bundesgerichtshof urteilt gegen 3-Strikes und...
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Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) ist der Zugang zum Internet auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung: Bundesgerichtshof urteilt gegen 3-Strikes und Netzsperren. Na endlich mal eine gute Nachricht. Eigentlich ging es ja um einen gesperrten DSL-Zugang, aber selbst der Provider ist erfreut, obwohl er zahlen muss:
„1&1 begrüßt das heutige Urteil. Damit wird das Internet als Lebensgrundlage anerkannt und zugleich den Forderungen der Content-Verwerter nach 3-Strikes und Netzsperren eine endgültige Absage erteilt.“
Vielleicht bekommt dies auch ein Politiker mit.
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