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Von YouTube und Rundfunk


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Von YouTube und Rundfunk

YouTubes Livestreaming-Angebot droht bereits vor der Markteinführung in Deutschland die Abschaltung: YouTubes Livestreaming vor dem Aus?. Aber warum denn nur? Nun, in Deutschland ist manches nicht so einfach.

Dieses legt im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (§ 20) fest, dass die Veranstaltung von Rundfunk durch Private einer Zulassung bedarf. Die Zulassung und Kontrolle regeln die deutschen Medienanstalten.

Die Frage ist nun, ab wann macht man Rundfunk?

Was Rundfunk im Internet ist, steht in Paragraph 2, Absatz 1 und 3 des Rundfunkstaatsvertrages. Demnach fallen Angebote, die linear und für einen zeitgleichen Empfang bestimmt sind, unter die Zulassungspflicht. Nur wer sein Angebot so gestaltet, dass es keinen journalistisch-redaktionellen Charakter hat oder dafür sorgt, dass weniger als 500 Nutzer gleichzeitig zuschauen können, ist nicht betroffen.

Wer mehr als 500 Menschen mit einer Sendung belästigt, der muss vorher einen Antrag stellen. Das ist für einen iPhone-Nutzer der mal eben wo drauf hält natürlich schwierig.

Man merkt, dies ist ein Gesetz, dass aus der Radio-Entstehungszeit kommt. Damals hatte man Reichweiten und schätze Zuschauerzahlen ab. Dies verträgt sich nun mit der genauen Zählung im Internet nicht. Da sollte man mal nacharbeiten.

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