GVU will kino-to-Nutzer belangen
Ein Zittern geht durch Deutschland: GVU will auch kino.to-Nutzer belangen. Hä? KIno-to war doch nur eine LInksammlung und der Nutzer klicke auf diese. Internetverweise sind jedoch...
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Ein Zittern geht durch Deutschland: GVU will auch kino.to-Nutzer belangen. Hä? KIno-to war doch nur eine LInksammlung und der Nutzer klicke auf diese. Internetverweise sind jedoch nicht strafbar, wie auch, man sieht ja erst, wenn man dort ist, was es eben hinter diesem Link gibt.
Nach Geschäftsführer Matthias Leonardy, hat sich jeder Nutzer, der einen Film über das Portal abgerufen hat, strafbar gemacht. Nach der Rechtsauffassung der GVU erfolgen beim Streaming über das Internet diverse Speicherungen auf dem Endgerät des Nutzers. Diese seien rechtlich als Kopie einzustufen.
Ah so, man hat beim Stream also eine Kopie im Arbeitsspeicher. Wow. Diese Diskussion ist schon ca. 20 Jahre alt. Damals am Amiga bekam ich Anleitungen zu Software, die es mir untersagte auch nur eine Kopie zu erstellen. So gesehen durfte ich die Software nicht von der Diskette starten, weil da ja quasi eine Kopie im Arbeitsspeicher landet. Dort sind wir also nun wieder angekommen.
Ich würde sagen: nur eine wiederholbar abrufbare und duplizierbare lokale Kopie kann eine Raubkopie sein – oder? Lasst mal einen Nutzer nach dem Streaming den Speicher auslesen… ein toller Film wird das nicht. Aber in Deutschland werden Männer wegen Kindesmissbrauch verurteilt, obwohl kein Kind vorhanden war. Da muss also zwangsläufig kein Sinn dahinter stehen – die Firmen wollen Geld und wer nicht dieses denen in den Rachen wirft, wird halt verklagt.
Simon’s Cat diesmal mit vielen seiner tierischen Freunde: Inhalt von YouTube anzeigen Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung...
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