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IP-Blacklisting zur Spam-Abwehr mit Vorsicht zu genie


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
IP-Blacklisting zur Spam-Abwehr mit Vorsicht...

Nach einem Urteil des LG Lüneburg ist es wettbewerbswidrig, einen Mitbewerber zur Abwehr von Spam auf eine IP-basierte Blacklist zu setzen: IP-Blacklisting zur Spam-Abwehr kann rechtswidrig sein. Also wenn nachweislich wiederholt SPAM von dem Provider kommt, warum nicht. Aber das Rechtssystem ist leider nicht so einfach gestrickt und der Fall ein klein wenig verzwickter.

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