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Die Angstklausel

Wir kennen alle die immer beliebter werdenden Anhänge an den eMails. Neben den Pflichtangaben folgt meist noch ein Warnhinweis, dass man die eMail, falls man nicht der gewollte Empfänger ist, nicht lesen darf oder was anderes damit anstellen darf. Rechtlich wohl kaum haltbar, aber als Angstklausel um Eindruck zu schinden ganz nett. Mehr dazu bei angstklausel.de. Mit vielen netten Beispielen.

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