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Tauschbörsen

Musikdownload über Tauschbörsen sind noch recht beliebt. Manch einer ist sich dabei nicht bewusst, was er dabei tut. Die FAZ klärt auf: Download ohne Reue. Strafbar macht man sich eigentlich erst, wenn man urherberrechtliches Material in Tauschbörsen anbietet. Zu beachten ist dabei, dass bereits beim Runterladen von Dateien auf den Computer, die erhaltenen Teile wieder zum Upload angeboten werden. Es sind halt Tauschbörsen und keine Runterladbörsen. Also wird man bereits, wenn man eine Datei auf den Computer holt zum Anbieter und macht sich dann strafbar, wenn es Material ist, dass geschützt ist. Dies gilt im übrigen nicht nur für Musik, sondern auch für Software und Filme sowie auch ausgestrahlte TV-Sendungen. Denn diese sind nicht Freiwild, nur weil sie mal über den

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