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Haustiere in Mietwohnungen nicht generell verboten


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Haustiere in Mietwohnungen nicht generell...

Das Urteil aus Karlsruhe dürfte Hunde- und Katzenliebhaber erfreuen: Mit Hund und Katz‘ weiter unter einem Dach. Was bisher nur für Kleintiere galt, gilt nun auch für Hunde und Katzen.

„Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet“

Symbolbild: entspannter Kater auf Balkon

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Nur übertreiben sollte man es halt nicht. Wenn Nachbarn gestört werden, kann der Spaß ein Ende haben.

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