Grund zur Datenvernichtung war keiner
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar erhebt wegen der Aktenvernichtung nach Bekanntwerden der NSU-Mordserie schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz: Datenschützer Schaar...
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar erhebt wegen der Aktenvernichtung nach Bekanntwerden der NSU-Mordserie schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz: Datenschützer Schaar...
Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
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Posted by Frank Stohl
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar erhebt wegen der Aktenvernichtung nach Bekanntwerden der NSU-Mordserie schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsschutz: Datenschützer Schaar rügt Verfassungsschutz. Ach, warum denn?
Es gebe keine Pflicht, Papiere nach einer Frist zu entsorgen.
Ja das ist jetzt natürlich blöd. Denn dann war es ja kein Automatismus, sondern eher Absicht. Also hat sich da jemand nochmals deutlicher zu erklären. Ob da wieder jemand besoffen war und morgens neben den vernichteten Akten aufwachte?
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Grund zur Datenvernichtung war keiner http://t.co/luI2KMzm #verfassungsschutz #fail
Es gibt aber auch keine Pflicht, Dokumente nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist weiterhin im Archiv versauern zu lassen. Da beißt sich die argumentative Katze dann in den Schwanz.
Und warum sollte es keinen Automatismus geben, der einmal pro Tag/Woche/Monat eine Liste aller Akten ausdruckt, bei denen „%letzteÄnderung% + %Aufbewahrungsfrist%“ überschritten ist? Bloß das Ausheben der Akten und Versenken im Reißwolf erfolgt dann noch manuell.
Für eine „normale“ Verwaltung stimmt dies alles. Aber ein Geheimdienst sollte keine Daten, die er mühsam gesammelt hat, einfach mal so vernichten, nur weil eine Zeit abgelaufen ist. Da werden auch mal 30 Jahre alte Dokumente wichtig…