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Betreuungsgeld doch für HartzIV?


Frank Stohl
Frank Stohl
@frankstohl
Betreuungsgeld doch für HartzIV?

Es gibt Menschen, die werfen der noch jungen Piratenpartei Unwissenheit und große Lücken vor: Betreuungsgeld darf offenbar nicht angerechnet werden. Man sieht am Betreuungsgeld, wie planlos unsere traditionellen Politiker keine Ahnung haben, denn wieso würden diese sonst Gesetze machen wollen, die nach der aktuellen Rechtsuaffassung gar nicht gehen.

Hartz-IV-Empfänger sollen nach dem Willen der Koalition vom Betreuungsgeld ausgeschlossen werden. Doch diese Regelung könnte der Rechtsauffassung der Bundesregierung widersprechen. […] In dem Schreiben des Bundesarbeitsministeriums vom 17. Dezember 2010 an das Thüringer Sozialministerium heiße es, dass nach Rücksprache mit dem Bundesfamilienministerium das „Thüringer Erziehungsgeld auch nach dortiger Auffassung eine vergleichbare Leistung“ im Sinne des Bundeselterngeldgesetzes und damit „anrechnungsfrei“ sei.

Vor knapp zwei Jahren wurde dies klar gestellt und dennoch will man mit dieser Lösung ein Gesetz machen? Nun, warten wir auf die erste Knallcharge, die vorschlägt, HartzIV-Empfänger nur eine Wertmarke für Kinderartikel zu geben.

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