Mercedes und das verboten erlaubte Kältemittel


Frank Stohl
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@frankstohl
Mercedes und das verboten erlaubte...

Der Daimler-Konzern scheint einen möglichen Zulassungsstop seiner A- und B-Klasse abgewendet zu haben: Verbotenes Kältemittel R1234yf – Der Daimler-Trick. Tja, ein neues Modell kann auch ein altes Modells ein oder andersrum, auf jeden Fall mit bösem Kältemittel:

Das Fortschreiben bestehender Typgenehmigungen ist gängige Praxis. Schließlich ist eine „gebrauchte“ Zulassung günstiger als eine komplett neue. Gerade kleinere Fahrzeughersteller nehmen diesen Zulassungsspielraum gerne in Anspruch. „Dass allerdings für ein neu homologiertes Fahrzeug eine „alte“ Typgenehmigung im Nachhinein reaktiviert werden kann und wurde, ist mir in vielen Jahrzehnten Berufserfahrung noch nicht unterkommen“, erklärt ein erfahrener Prüf-Ingenieur und Kfz-Sachverständiger

Abgesehen davon, warum ist denn die neue A- und B-Klasse so niedrig? Was soll denn der Quatsch? Der Smart wird länger und das „Golden Age“-Auto wird niedriger. Aber stimmt, Modelle der Golf-Klasse haben wir auf dem deutschen Markt auch tendenziell eher zu wenige, könnte man meinen.

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